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Geschäftsbedingungen

Kurz gesagt:

Durch die Nutzung des Systems stimmen Sie allen Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten zu, die in diesem Dokument festgelegt sind, welches ebenfalls als Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und Entrio betrachtet wird.

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Umgang mit dem Veranstalter

Durch das Erstellen eines Events im Entrio-System erklärt der Veranstalter, dass er die allgemeinen Nutzungsbedingungen von Entrio, die Geschäftsbedingungen von Entrio für Veranstalter owie die Datenschutzerklärung versteht und akzeptiert.

Entrio verkauft im Namen des Veranstalters an Dritte Tickets für Veranstaltungen, die im Entrio-System eingetragen sind, für die der Veranstalter das Recht zum Ticketverkauf hat.

Der Veranstalter muss eine ordnungsgemäß registrierte, liquide juristische Person (Unternehmen, Gewerbe, Verein usw.) sein, um Tickets über das Entrio-System verkaufen zu können.
Physische Personen dürfen keine Tickets über das Entrio-System verkaufen, und das Einkommen aus dem Ticketverkauf darf nicht auf das Konto einer physischen Person ausgezahlt werden.
Im Falle einer falschen Darstellung des Benutzers, der das Event im Entrio-System erstellt hat, bei der Eingabe falscher Informationen über das Unternehmen des Veranstalters oder falls der Benutzer nicht berechtigt ist, das Unternehmen des Veranstalters zu vertreten – wird Entrio alle verkauften Tickets stornieren und den Ticketkäufern ihr Geld zurückerstatten.

Der Veranstalter ist verantwortlich für die Daten, die in das Entrio-System eingegeben werden. Durch die Eingabe in das Entrio-System wird der Veranstalter zum Eigentümer des Events und zum Aussteller der Tickets für das im Entrio-System eingetragene Event.

Der Veranstalter verpflichtet sich, das vertraglich vereinbarte Produkt/die Dienstleistung auf höchstmögliche Weise zu liefern, unter Einhaltung von Qualitätsstandards, die gleich oder höher sind als die, die in seinem regulären Geschäft mit Kunden angewendet werden.

Der Veranstalter ist verantwortlich für alle entstandenen Ansprüche, Verantwortlichkeiten und Kosten der Kunden sowie für jegliche Entschädigung für den angeforderten Wert des ungenutzten Entrio-Tickets, die durch die Verantwortlichkeit des Veranstalters entstanden ist.

Alle potenziellen Probleme im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Fehlen von Produkten/Dienstleistungen, die vom Veranstalter bereitgestellt werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters.

Der Veranstalter ist verantwortlich für alle Gebühren und Verbindlichkeiten in Bezug auf den endgültigen Ticketpreis.

Der Veranstalter ist verantwortlich für das Programm der Veranstaltung und für die Bedingungen und Verhaltensregeln am Veranstaltungsort sowie für Verletzungen, Krankheiten oder Schäden, die ganz oder teilweise durch die Tätigkeit des Veranstalters verursacht wurden.

Kurz gesagt:

Wie viel kostet es, Tickets über Entrio zu verkaufen und wann erhalten Sie das Geld?

2 Entrio-Provision und Einkommenszahlung an den Veranstalter

Sofern nicht anders vereinbart, berechnet Entrio dem Veranstalter eine Vermittlungsprovision in Höhe von:

  • 8.5% + 0.00 EUR - für Tickets, die teurer als 5.00 EUR sind
  • 0% + 0.50 EUR - für Tickets, die 5.00 EUR oder günstiger sind.

Die oben genannten Provisionsbeträge werden auf den Bruttoticketpreis berechnet, und der endgültige Provisionsbetrag wird um 25% PDV erhöht.

Entrio berechnet eine Ticketgebühr von

  • 1.00 EUR (inklusive PDV) für Tickets, die günstiger als 20.00 EUR sind.
  • 1.50 EUR (inklusive PDV) für Tickets, die 20.00 EUR und mehr kosten.

für jedes ausgestellte Ticket.

Der angegebene Betrag ist der Bruttobetrag (inklusive MwSt.) und wird dem Kunden für jeden Vertriebskanal (Internet, Verkaufsstellen usw.) und für jede Zahlungsmethode (Bargeld, Karten, Bankzahlung usw.) berechnet.
Bei der Erstellung eines Events über das Entrio-System hat der Veranstalter die Möglichkeit, die Gebühr selbst zu tragen, was bedeutet, dass der Kunde nur den Ticketpreis zahlt, und die Gesamtkosten für den Veranstalter, zusätzlich zur Vermittlungsgebühr, um die Ticketgebühr in Höhe von

  • 1.00 EUR (inklusive PDV) für Tickets, die günstiger als 20.00 EUR sind.
  • 1.50 EUR (inklusive PDV) für Tickets, die 20.00 EUR und mehr kosten.

für jedes bezahlte kommerzielle Ticket mit einem Preis erhöht werden.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Tickets wird nicht bei kostenlosen Tickets, Tickets mit 100% Rabatt oder anderen Tickets berechnet, für die der Kunde keine Zahlung geleistet hat.

Entrio verpflichtet sich, die Einnahmen aus den verkauften Tickets dem Veranstalter abzüglich der Vermittlungsprovision und anderer begleitender Kosten innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ende der Veranstaltung zu überweisen, sofern kein anderer Termin vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß durchgeführt wird, auf das Konto und nach den vom Veranstalter im Entrio-System eingegebenen Daten.

Mit der Einzahlung des Geldes auf das Konto des Veranstalters gilt Entrio als seine Vertragspflicht erfolgreich erfüllt.

Kurz gesagt:

Es ist noch nicht vorgekommen, aber bedenken Sie...

3 Stornierung der Transaktion durch die Bank

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Der Veranstalter trägt dieses Risiko vollständig selbst. Wenn die Bank die Zahlung storniert, nachdem Entrio den Veranstalter bezahlt hat, wird der Betrag der stornierten Zahlung zuzüglich der Rücknahmegebühren dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Kurz gesagt:

Was tun, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird?

4 Stornierung, Änderung des Datums oder signifikante Änderungen im Veranstaltungsprogramm

Der Veranstalter verpflichtet sich, Entrio unverzüglich schriftlich (per E-Mail) über eine mögliche Bedrohung, eine endgültige Absage der Veranstaltung oder andere Situationen, in denen eine Rückerstattung an Kunden erforderlich wäre, zu informieren.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung, signifikanter Änderungen im Programm oder Ort, Änderungen des Datums und/oder der Uhrzeit der Veranstaltung oder ähnlicher signifikanter Änderungen, die mit der Veranstaltung selbst verbunden sind und die zu einer Rückerstattung an Kunden führen könnten (im Folgenden "Absage der Veranstaltung"), übernimmt der Veranstalter die rechtliche Verpflichtung und Verantwortung, den vollen Preis der bezahlten Tickets an alle Kunden zurückzuzahlen.

Wenn möglich, und falls Entrio die Einnahmen aus dem Ticketverkauf nicht bereits an den Veranstalter ausgezahlt hat, erfolgt die Rückerstattung direkt durch Entrio auf Anordnung des Veranstalters und im Namen des Veranstalters. Für alle Tickets, die über das Entrio-System gekauft und für die Entrio den vereinbarten Betrag bereits an den Veranstalter gezahlt hat, erfolgt die Rückerstattung durch den Veranstalter, der den vollen Preis der verkauften Tickets spätestens 7 Tage nach der öffentlichen Ankündigung der Situation auf das Bankkonto von Entrio einzahlt.

Die Ticket-Ausstellungsgebühr und alle anderen Entrio-Gebühren oder zusätzlichen Dienstleistungen, die der Kunde an Entrio gezahlt hat, sind nicht erstattungsfähig, d.h. diese Dienstleistungen und Gebühren werden dem Kunden im Falle einer Absage, Verzögerung oder aus anderen Gründen nicht zurückerstattet.

Im Falle einer Absage kann Entrio nicht gegenüber Besuchern und/oder Dritten für Schäden und/oder mögliche Klagen haftbar gemacht werden.

Falls Anzeichen dafür vorliegen, dass das Geschäft des Veranstalters gefährdet ist (wie Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Kontosperrung usw.) oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Veranstaltung nicht stattfinden wird, behält sich Entrio das Recht vor, den Ticketverkauf und alle Zahlungen an den Veranstalter auszusetzen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Veranstaltung dennoch stattgefunden hat, wird Entrio dem Veranstalter die Einnahmen gemäß den vereinbarten Bedingungen ordnungsgemäß zahlen.

Für erstattete Tickets aufgrund einer Absage, Änderung des Veranstaltungsdatums oder auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters berechnet Entrio dem Veranstalter nur die vereinbarte Verkaufsprovision.
Entrio führt eine Rückerstattung auf eigene Kosten durch, d.h. es werden dem Veranstalter keine zusätzlichen Dienste neben der vereinbarten Verkaufsprovision in Rechnung gestellt.

Kurz gesagt:

Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

5. Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Veranstalter, als Ausführender der Verarbeitung personenbezogener Daten, ist verantwortlich für die Verarbeitung der von Entrio in der Funktion des Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten übermittelten Daten und unterliegt als solcher allen Bestimmungen des Artikels 28 der allgemeinen EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten.

Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, die persönlichen Kundendaten, die über das Entrio-System als Datenverarbeiter erhalten wurden, verantwortungsbewusst, sorgfältig und ausschließlich in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, nur zusätzliche Kundendaten zu sammeln, die in dem Umfang verarbeitet werden können, der für den Zweck (Kauf von Tickets) – oder alles damit Zusammenhängende oder damit Verbundene – erforderlich ist – T-Shirt-Größen, Adressen oder Wohngebiete, Geschlecht, Vorlieben für Essen oder Getränke usw.
  • Wenn spezielle Datenkategorien gesammelt werden, müssen diese vollständig freiwillig und mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer für die speziellen Kategorien gesammelt werden.
  • Der Veranstalter wird niemals das Ticketverkaufssystem für Kinder unter 16 Jahren verwenden. Kindern unter 16 Jahren ist die Nutzung des Entrio-Systems strikt untersagt.
  • Wenn der Veranstalter E-Mail-Adressen von Kunden für spätere Marketingzwecke wie das Senden von Newslettern sammeln möchte, ist der Veranstalter verpflichtet, die ausdrückliche Zustimmung des Kunden für die Verwendung der E-Mail zu diesem Zweck einzuholen. Die Zustimmung kann im Kaufprozess über ein zusätzliches Feld des Typs „Checkbox“ eingeholt werden, beispielsweise „Ich möchte einen E-Mail-Newsletter vom Veranstalter mit Angeboten zu den neuesten Veranstaltungen erhalten.“
    Kindern unter 16 Jahren ist die Nutzung des Entrio-Systems strikt untersagt.
  • Um die DSGVO einzuhalten, ist es wünschenswert, dass der Veranstalter seine eigene Datenschutzerklärung im Internet veröffentlicht hat, die er dann in sein Entrio-Event als zusätzliches Feld des Typs „Checkbox“ einbinden kann, beispielsweise „Ich stimme zu und akzeptiere die Datenschutzerklärung des Veranstalters.“
  • Der Veranstalter selbst ist allein verantwortlich für die Verarbeitung der vom Veranstalter für den Zweck der Organisation angeforderten Daten
  • Die Nichteinhaltung der Vereinbarung oder dieser Regeln führt zur Verpflichtung, Verstöße gegen den Datenschutz der nationalen Regulierungsbehörde (AZOP) durch Entrio zu melden.

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